Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Plattform caravanmarkt24.de

I. Geltungsbereich

  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Nutzung der Webseite www.caravanmarkt24.de.  
  2. Diese AGB treten für alle Nutzer mit ihrer Registrierung in Kraft.
  3. Erfolgen Änderungen an dieser AGB, werden bestehende Nutzer über die bei der Registrierung hinterlegte E-Mail oder beim nächsten Besuch der Webseite caravanmarkt24.de über die neuen AGB in Kenntnis gesetzt. Stimmen sie den neuen AGB nicht zu, kann ihr Zugriff auf die Website ganz oder teilweise eingeschränkt werden.

 

II. Nutzung der Plattform

  1. Die P&O Autoauktionen GmbH mit Sitz in der Mühlenstraße 8 A in 14167 Berlin, HRB 227292 B Amtsgericht Berlin („Betreiber“) stellt unter der Internetadresse www.caravanmarkt24.de eine Vermittlungsplattform (im Folgenden „Plattform“) für den Verkauf gebrauchter und neuer Fahrzeuge, insbesondere Wohnmobile, Wohnwagen und ähnlicher Fahrzeuge zur Verfügung. 
  2. Der Betreiber wird mit der Verfügungstellung der Plattform lediglich vermittelnd tätig. Der Betreiber bietet selbst keine Fahrzeuge zum Verkauf an und wird insbesondere nicht Vertragspartner der ausschließlich zwischen den Nutzern dieser Plattform geschlossenen Kaufverträge.
  3. Der Betreiber garantiert die Betriebsbereitschaft der Plattform nach den Bestimmungen dieser AGB. Sofern ein unvorhergesehener Systemausfall (als solcher wird eine Störung der Plattform verstanden, die dazu führt, dass keine Gebote abgegeben werden können) die Nutzung der Plattform behindert, werden die Nutzer darüber so schnell wie möglich informiert. Enden Auktionen während eines Systemausfalls, werden alle Auktionen um 24 Stunden verlängert, die während oder in der Stunde nach der Beendigung des Systemausfalles auslaufen.
  4. Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen Plattform sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.
  5. Die Überwachung der Grundfunktionen der Plattform erfolgt täglich. Die Überwachung der Funktionsfähigkeit der Plattform ist grundsätzlich von Montag bis Freitag 09:00 – 17:00 Uhr gewährleistet. Bei schweren Fehlern – die Nutzung der Plattform ist nicht mehr möglich bzw. ernstlich eingeschränkt – erfolgt die Wartung binnen 48 Stunden ab Kenntnis oder Information durch den Betreiber.
  6. Der Betreiber ist berechtigt, seine Leistungen zeitweilig einzuschränken, wenn dies für die (verbesserte) Funktionsfähigkeit, Sicherheit und/oder Anpassung der Plattform erforderlich ist („Wartungsarbeiten“). Soweit möglich, werden Wartungsarbeiten und die erwartete Dauer wenigstens 3 Tage vor ihrer Durchführung angekündigt.

 

III. Registrierung, Sperrung und Kündigung des Nutzerkontos

  1. Die Nutzung der Plattform setzt die Registrierung und Anmeldung als Nutzer voraus.
  2. Berechtigt zur Registrierung als Käufer sind nur gewerbliche Gebraucht- und Neuwagenhändler, insbesondere mit Spezialisierung auf den Wohnmobil- und Wohnwagenmarkt, im Folgenden als „Käufer“, “Bieter” oder “Höchstbieter” bezeichnet. Die Eigenschaft als Fahrzeughändler ist durch entsprechende Unterlagen (z.B. Gewerbeanmeldung) nachzuweisen. Der Betreiber wird die Zulässigkeit einer Registrierung anhand der eingereichten Unterlagen und Daten prüfen und im positiven Fall eine Freischaltung vornehmen. Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht. Der Betreiber wird Verbrauchern oder sonstigen Gewerbetreibenden, die keinen Bezug zum Fahrzeughandel haben, keinen Zugang zum Bieten gewähren.
  3. Berechtigt zur Registrierung als Verkäufer sind alle diejenigen, die gebrauchte oder neue Wohnmobile oder Wohnwagen oder ähnliche Fahrzeuge zum Verkauf auf die Plattform einstellen möchten, im Folgenden als „Verkäufer“ bezeichnet.
  4. Die bei der Registrierung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben. Ändern sich im Laufe der Zeit diese Daten, so ist der Nutzer verpflichtet, die Angaben zu aktualisieren, bevor er an einer Auktion teilnimmt.
  5. Mit der Anmeldung und der Freischaltung des Nutzerkontos kommt zwischen dem Betreiber und dem Nutzer ein Vertrag über die Nutzung der Plattform zustande. 
  6. Sowohl der Betreiber als auch die Nutzer können diesen Nutzungsvertrag jederzeit mit einer Frist von 7 Tagen kündigen. Nach erklärter Kündigung erlischt die Möglichkeit, neue Verkaufsinserate einzustellen oder auf solche bieten zu können.
  7. Der Betreiber kann Maßnahmen wie z.B. die Sperrung eines Nutzers ergreifen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Nutzer gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder die vorliegende AGB verletzt. Der Betreiber kann insbesondere Maßnahmen ergreifen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Nutzer versucht die Auktion zu umgehen, indem er z.B. versucht, an die Kontaktdaten eines Käufers oder Verkäufers zu gelangen, um ein Geschäft außerhalb der Plattform durchzuführen. Kommt ein Käufer mit der Zahlung von Provisionsrechnungen an den Betreiber wiederholt in Verzug, behält sich der Betreiber das Recht vor, ein Nutzerkonto vorübergehend oder dauerhaft zu sperren.

 

IV. Online-Inseratserstellung 

  1. Verkäufer sind berechtigt, gebrauchte oder neue Wohnmobile oder Wohnwagen oder ähnliche Fahrzeuge zum Verkauf auf die Plattform einzustellen („Verkaufsinserat“). Ein Verkäufer hat die Möglichkeit sein Fahrzeug einer breiten Käuferschicht von professionellen Händlern im Rahmen einer Online-Auktion zum Verkauf anzubieten. 
  2. Ein Verkaufsinserat wird vom Verkäufer selbst erstellt und ist gemäß den verbindlichen Vorgaben auf der Plattform zu gestalten. Ein Verkäufer kann beliebig viele Fahrzeuge einstellen. Jedes Fahrzeug entspricht einer Auktion bzw. einem Verkaufsinserat.
  3. Der Verkäufer ist alleinig für den Inhalt des Verkaufsinserats verantwortlich. Der Verkäufer ist verpflichtet, sein Verkaufsinserat wahrheitsgemäß und vollständig zu erstellen. Der Verkäufer sichert die Richtigkeit der Angaben zu. Einzustellen sind insbesondere Informationen, die für die Kaufentscheidung möglicher Käufer von Bedeutung sein können (z.B. Mängel, fehlende Dokumente etc.). Ist dem Verkäufer schon bei der Inseratserstellung bekannt, dass eine Übergabe des Fahrzeugs abweichend von § VII Abs.1 innerhalb von 15 Tagen nach Zuschlagserteilung nicht möglich ist, muss der Verkäufer bei Erstellung des Verkaufsinserats die frühestmögliche Übergabe angeben.
  4. Änderungen sind nach Veröffentlichung des Verkaufsinserat grundsätzlich nicht mehr möglich. Sind Änderungen aufgrund fehlerhafter Angaben notwendig, so hat sich der Verkäufer unverzüglich beim Betreiber zu melden. Der Betreiber wird diese Änderungen prüfen und dann ggf. im Verkaufsinserat anpassen, sofern sie für die mögliche Kaufentscheidung relevant und legitim erscheinen. Der Betreiber wird den Bieterkreis darüber unter Berücksichtigung der üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr) schnellstmöglich informieren. Der Höchstbietende (Käufer) ist berechtigt, sein Angebot wegen der Änderung zu widerrufen oder zu bestätigen. Widerruft der Höchstbietende sein Angebot oder bestätigt er sein Angebot nicht innerhalb von 24 Stunden nach der Benachrichtigung, wird die Auktion neu gestartet und alle zuvor abgegeben Gebote gelöscht, um das berechtigte Interesse aller Nutzer zu wahren und einen fairen Wettbewerb zu erhalten.
  5. Der Betreiber ist berechtigt, die Verkaufsinserate und sonstige Inhalte von Nutzern technisch zu bearbeiten, damit diese auch auf mobilen Endgeräten dargestellt werden können.
  6. Auf der Plattform veröffentlichte Verkaufsinserate und sonstige Inhalte von Nutzern stellen nicht die Meinung des Betreibers dar. Die Verkaufsinserate werden vor ihrer Veröffentlichung kursorisch durch den Betreiber auf offensichtliche Falschangaben geprüft. Dies erfolgt vorrangig anhand der hochzuladenden Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder eines anderen offiziellen Dokuments (Zulassungsbescheinigung Teil 2, HU-Bericht, COC-Dokument / Konformitätsbescheinigung o.ä.) und bei Bedarf der schriftlichen Einholung von wesentlichen Informationen beim Verkäufer. 
  7. Fehlt die Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder ein anderes offizielles Dokument, wird der Betreiber individuell entscheiden, ob das Verkaufsinserat für die Auktion freigeschaltet wird. 
  8. Der Betreiber ist berechtigt, die Veröffentlichung eines Verkaufsinserats nach freiem Ermessen und ohne Angabe von Gründen zu verweigern oder davon abhängig zu machen, dass der Verkäufer dieses zuvor entsprechend den Vorgaben des Betreibers anpasst. 
  9. Die Prüfung eines Verkaufsinserats durch den Betreiber führt nicht zur Haftung des Betreibers für dessen Inhalt.
  10. Der Verkäufer verpflichtet sich, sein Fahrzeug zum selbst festgelegten Mindestverkaufspreis zu verkaufen, sobald dieser in der Auktion durch ein Gebot eines Bieters mindestens erreicht oder übertroffen wird.
  11. Der Verkäufer verpflichtet sich, spätestens 15 Tage ab erteiltem Zuschlag dem Käufer Eigentum am verkauften Fahrzeug zu verschaffen. Die Verschaffung des Eigentums erfolgt durch die Übergabe des Fahrzeugs mit allen dazugehörigen Dokumenten, insbesondere Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II sowie allen vorhandenen Fahrzeugschlüsseln. Die Parteien können eine abweichende Frist vereinbaren.
  12. Sofern ein Käufer das Fahrzeug endgültig nicht abnehmen kann, weil der Verkäufer es trotz erfolgter Zuschlagserteilung anderweitig an einen Dritten verkauft hat und somit kein Eigentum mehr verschaffen kann, so haftet der Betreiber nicht für diesen Fall.

 

V. Ablauf der Online-Auktion, bindende Erklärungen und Vertragsschluss

  1. Mit dem Einstellen des Verkaufsinserats und nach dessen Veröffentlichung (Freischaltung) durch den Betreiber beginnt eine Online-Auktion („Auktion“) nach Maßgabe dieses Abschnitts.
  2. Bei der Auktion handelt es sich nicht um eine Versteigerung im Sinne des § 156 BGB. In rechtlicher Hinsicht können zwischen Verkäufer und Käufer Kaufverträge durch Angebot und Annahme gemäß §§ 145 ff. BGB und nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zustande kommen.
  3. Wenn ein Verkäufer ein Verkaufsinserat einstellt, so stellt dies ein bindendes Angebot dar. Das Angebot ist an den höchstbietenden Käufer gerichtet, der innerhalb der Bietzeit der Auktion wenigstens den vorgegebenen Mindestverkaufspreis geboten hat. Der Verkäufer muss einen verbindlichen Mindestverkaufspreis festlegen. Die Laufzeit der Auktion wird im Zusammenhang mit der kursorischen Prüfung des Inserates von dem Betreiber festgelegt und beträgt im Regelfall bis zu 24 Stunden, jedoch maximal 48 Stunden ab Freischaltung durch den Betreiber.
  4. Ist das Verkaufsinserat freigeschaltet und die Auktion hat begonnen, sind Änderungen hieran grundsätzlich nicht mehr möglich. Im Übrigen gilt hierzu § IV Abs. 4.
  5. Ein Verkäufer hat grundsätzlich keinen Anspruch auf eine vorzeitige Beendigung einer bereits laufenden Auktion oder eine Verkürzung oder Verlängerung dieser. Der Betreiber kann im Einzelfall eine Auktion vorzeitig beenden, wenn der Verkäufer besondere Umstände vorgetragen hat, die eine vorzeitige Beendigung notwendig machen. Ist im Moment der Prüfung des Verkürzungs-, Verlängerungs-, oder Beendigungserfordernisses bereits ein Gebot auf die laufende Auktion des Verkäufers abgegeben worden, ist eine Verkürzung, Verlängerung oder vorzeitige Beendigung ausgeschlossen.
  6. Dem Verkäufer ist es nicht gestattet, das eingestellte Fahrzeug anderweitig bzw. zwischenzeitlich zu verkaufen, solange es sich in der Auktion befindet (im Regelfall bis zu 24 Stunden, jedoch maximal 48 Stunden ab Freischaltung durch den Betreiber).
  7. Ein Käufer kann auf Verkaufsinserate in der Auktion bieten. Dabei handelt es sich um eine verbindliche Willenserklärung, welche bis zum Ablauf der Online-Auktion gültig ist. Ein bestehendes Gebot erlischt, wenn bis zum Ablauf der Online-Auktion ein höheres Gebot abgegeben wird. Das Höchstgebot bis zum Ablauf der Bietzeit ist die Annahmeerklärung im Sinne der §§ 147 ff. BGB, soweit wenigstens der Mindestverkaufspreis erreicht wurde. Handelt es sich um das höchste Gebot und der Mindestverkaufspreis ist nicht erreicht worden, gilt das Angebot für die erste Phase bzw. erste Runde der Online-Nachverhandlung (s. dazu § VI) fort.
  8. Ein Käufer kann unbegrenzt viele verbindliche Gebote (so gen. “Direktgebote”) während der Laufzeit einer Online-Auktion für ein bestimmtes Fahrzeug abgeben. Falls der Bieter mehr als ein Gebot (Direktgebot) für dasselbe Fahrzeug abgibt, wird nur das höchste Gebot (Direktgebot) berücksichtigt.
  9. Der Käufer kann bei einer Auktion neben einem festen Gebot (Direktgebot) ebenfalls ein Maximalgebot abgeben, welches über einen programmierten Bietagenten ausgeführt wird. Ausgehend von dem festen Gebot (Direktgebot) des Käufers wird der Bietagent, bis das vom Käufer vorgegebene Maximalgebot erreicht wird, Angebote anderer Käufer auf dieses Verkaufsinserat jeweils um € 100,00 überbieten. Zur Klarstellung: Bietet der Käufer per Direktgebot einen Betrag von € 20.000 und einen Maximalbetrag per Bietagent von € 25.000, wird der Bietagent während der Laufzeit des Verkaufsinserats alle Gebote anderer Käufer ab € 20.100 bis hin zu € 24.900 um jeweils € 100 überbieten, bis maximal € 25.000. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass mehrere Käufer auf dasselbe Verkaufsinserat jeweils Maximalgebote über Bietagenten abgegeben haben. Das Maximalgebot bleibt anderen Nutzern verborgen.
  10. Gebotsschritte erfolgen in € 100 Schritten.
  11. Ein Gebot eines Bieters kann vom Betreiber nur gelöscht werden, wenn es offensichtlich fehlerhaft abgegeben wurde (z.B. wurde das Gebot versehentlich um eine Zahl zu viel abgegeben, also z.B. statt € 50.000 wurden € 500.000 geboten). Ein Anspruch des Bieters auf die Löschung eines fehlerhaften Gebots durch den Betreiber besteht jedoch nicht.
  12. Die letzten 30 Sekunden einer jeden Auktion werden als „Hot-Bid-Phase“ bezeichnet. Während der Hot-Bid-Phase starten bei jedem neu abgegebenen Gebot die letzten 30 Sekunden erneut, und zwar so lange, bis das letzte Gebot abgegeben wurde. Wird während der Hot-Bid-Phase kein Gebot abgegeben, endet die Auktion mit Ablauf der festgelegten Laufzeit und die Gebotsphase ist beendet.
  13. Mit Auslauf der Auktion (nach Ende der regulären Bietzeit) kommt zwischen dem Verkäufer und dem höchstbietenden Bieter, soweit dieser ein Gebot in Höhe des Mindestverkaufspreises oder darüber abgegeben hat, ein verbindlicher Vertrag über den Kauf bzw. Verkauf des inserierten Fahrzeugs zustande („Zuschlagserteilung“). Im Übrigen wird seitens der Parteien auf gesonderte Erklärungen hierzu verzichtet.
  14. Abweichend von Abs. 13 dieses Paragraphs ist eine Auktion durch einen so gen. „Sofortkauf“ vorzeitig vor Auslauf der regulären Bietzeit beendet, falls ein Bieter ein Fahrzeug innerhalb der regulären Bietzeit per "Sofortkauf"-Option (entsprechende Schaltfläche) kauft und damit den vom Verkäufer gesetzten Mindestverkaufspreis bietet. Die Sofortkauf-Option für einen Bieter erlischt, sobald in der regulären Bietzeit ein Direktgebot oder ein Gebot per Bietagent auf diese Auktion abgegeben wurde. Wird ein Sofortkauf getätigt, kommt zwischen dem Verkäufer und dem „Sofort“-Käufer ein verbindlicher Vertrag über den Kauf bzw. Verkauf des inserierten Fahrzeugs zustande. Im Übrigen wird seitens der Parteien auf gesonderte Erklärungen hierzu verzichtet. Die Regelungen, die an die Zuschlagserteilung gebunden sind, gelten beim Sofortkauf entsprechend.
  15. Mit Zuschlagserteilung wird über die Plattform automatisch ein Kaufvertrag generiert, dessen Bestimmungen maßgeblich und verbindlich für beide Parteien gelten. 
  16. Liegt nach Auslauf der Auktion das Höchstgebot unterhalb des geforderten Mindestverkaufspreises des Verkäufers, so ist zunächst kein Vertrag zustande gekommen.

 

VI. Online-Nachverhandlung / Neuinserat

  1. Ist im Sinne des vorstehenden Absatzes mit dem Ablauf der Auktion kein Vertrag zustande gekommen, schließt sich eine „Online-Nachverhandlung“ an. Im Rahmen einer Online-Nachverhandlung haben der Verkäufer und der Höchstbieter die freiwillige Möglichkeit, sich preislich noch zu einigen. 
  2. Diese Nachverhandlung läuft ausschließlich online über die Plattform ab. 
  3. Wurde der Mindestverkaufspreis einer Auktion nicht erreicht, wird mit dem Auslaufen der Auktion dem Verkäufer das letzte Höchstgebot über die Plattform elektronisch übermittelt und somit die Online-Nachverhandlung automatisch eingeleitet. 
  4. Der Verkäufer kann dieses Höchstgebot annehmen, ablehnen oder ein „Gegenangebot“ abgeben. Hierfür wird ihm von der Plattform eine feste Frist gesetzt, die um 22 Uhr des Tages, an dem die Auktion ausläuft, verstreicht. Diese Frist kann bis spätestens 22 Uhr des Folgetages (nur Werktage) vom Betreiber verlängert werden, wenn der Verkäufer hierfür besondere Umstände vortragen kann. Ein Anspruch auf Verlängerung der Frist besteht jedoch nicht. 
  5. Ein etwaiges Gegenangebot des Verkäufers darf nicht höher sein als sein vorher festgelegter Mindestverkaufspreis.
  6. Der Höchstbieter wird von der Plattform mit dem Auslaufen der Auktion darüber unterrichtet, dass er Höchstbietender war, der vom Verkäufer festgelegte Mindestverkaufspreis nicht erreicht wurde und die Online-Nachverhandlung mit seinem letzten Höchstgebot eingeleitet wurde. 
  7. Sendet der Verkäufer daraufhin gemäß Abs. 4 dieses Paragraphs ein Gegenangebot, kann der Höchstbieter dieses neue Gegenangebot annehmen, ablehnen oder seinerseits ein neues Gegenangebot abgeben. Ein “Gegenangebot” eines Verkäufers oder Höchstbieters ist bis 12 Uhr des nachfolgenden Werktages verbindlich und gültig. Dieser Absatz gilt für alle Gegenangebote, die Verkäufer oder Höchstbieter über die Plattform elektronisch übermitteln. 
  8. Ein gesendetes Gegenangebot kann nicht zurückgezogen werden und gilt verbindlich fort bis zum Ablauf der jeweiligen Frist.
  9. In der Online-Nachverhandlung können die Parteien über das Portal so lange nachverhandeln, bis sich ein Preis gefunden hat, zu dem beide Parteien dem Geschäft zustimmen oder bis eine Partei das letzte vorliegende Gegenangebot ablehnt. Mit der Annahme des letzten in der Nachverhandlung unterbreiteten Gegenangebots kommt ein verbindlicher Vertrag zustande. Lehnt jedoch eine Partei ein vorliegendes Gegenangebot ab oder verstreicht die vorgesehene Frist ohne Reaktion, ist die Online-Nachverhandlung gescheitert und es kommt kein Vertrag zustande.
  10. Ist eine Online-Nachverhandlung gescheitert oder ist eine Auktion ohne jegliche Gebotsabgabe in der regulären Bietzeit geendet, ist der Verkäufer berechtigt, für sein Fahrzeug kostenlos eine neue Auktionsrunde (über die entsprechende Schaltfläche) zu starten. Will der Verkäufer für dasselbe Fahrzeug eine neue Auktion durchführen, muss der Mindestverkaufspreis aus der vorhergehenden Auktion um wenigstens 5% gesenkt werden. Eine neue Auktionsrunde für dasselbe Fahrzeug entspricht einem “Neuinserat”. Ein Anspruch auf neue Auktionsrunden besteht nicht, eine Freischaltung erfolgt nach Maßgabe des Betreibers.
  11. Scheitert die Online-Nachverhandlung nach Maßgabe des Abs. 9 dieses Paragraphs, so gilt das vom Bieter oder dessen Bietagent zuletzt abgegebene höchste Gebot oder das vom Bieter zuletzt abgegebene Gegenangebot aus der Online-Nachverhandlung verbindlich fort für die nächsten 72 Stunden (so genanntes "archiviertes" Höchstgebot oder “Gebotsarchivierung”). Hat ein Bieter einen Bietagent für die Gebotsabgabe genutzt, so wird der Bietagent bzw. das im Bietagent gesetzte Maximalgebot nicht archiviert und der Bietagent vom Betreiber gelöscht. Die Zählzeit für die 72-stündige Frist beginnt unmittelbar mit dem Zeitpunkt des Scheiterns der Online-Nachverhandlung. Verkäufer und Bieter werden elektronisch per E-Mail und über die Plattform über die erfolgte Gebotsarchivierung informiert.
  12. Stellt daraufhin der Verkäufer gemäß Abs. 10 dieses Paragraphs sein Verkaufsinserat fristgerecht in eine neue Auktionsrunde, wird von der Plattform automatisch und unmittelbar eine neue Auktionsrunde gestartet und das archivierte Höchstgebot des Höchstbieters als Direktgebot nach Maßgabe des § V Abs. 7 ff. sofort gesetzt.
  13. Ein archiviertes Höchstgebot eines Bieters in derselben Höhe für ein bestimmtes Verkaufsinserat kann nur ein Mal archiviert werden.
  14. Stellt der Verkäufer gemäß Abs. 12 dieses Paragraphs sein Verkaufsinserat erneut in eine Auktionsrunde ein, um sich das archivierte Höchstgebot zu sichern, muss der Verkäufer den vorherigen Mindestverkaufspreises nicht um wenigstens 5 % gem. Abs. 10 dieses Paragraphs senken, wenn das archivierte Gebot höher ist als eine entsprechende Senkung.
  15. Startet der Verkäufer gemäß Abs. 12 dieses Paragraphs fristgerecht eine neue Auktionsrunde mit archiviertem Gebot und stellt der Verkäufer in der Folge fest, dass eine Verschlechterung des Verkaufsobjekts eingetreten ist, während die Auktionsrunde noch läuft oder bereits abgelaufen ist, so wird der Verkäufer den Betreiber so schnell wie möglich darüber informieren, damit der Betreiber das archivierte Gebot des Höchstbieters unwiderruflich löschen kann, wodurch die Bindung des Höchstbieters an dieses archivierte Gebot sofort erlischt.

 

VII. Fahrzeugübergabe, Kaufpreiszahlung 

  1. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer innerhalb von 15 Tagen ab Zuschlagserteilung Eigentum am verkauften Fahrzeug zu verschaffen. Der Käufer verpflichtet sich innerhalb von 15 Tagen nach Zuschlagserteilung das gekaufte Fahrzeug selbst beim Verkäufer abzuholen oder abholen zu lassen. Die Verschaffung des Eigentums erfolgt durch die Übergabe des Fahrzeugs mit allen dazugehörigen Dokumenten, insbesondere Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II sowie allen vorhandenen Fahrzeugschlüsseln. Ist dem Verkäufer schon vorher bekannt, dass eine Übergabe des Fahrzeugs abweichend von S.1 dieses Absatzes bis 15 Tage nach Zuschlagserteilung nicht möglich ist, muss der Verkäufer bei Erstellung des Verkaufsinserats die frühestmögliche Übergabe angeben. 
  2. Die Parteien können abweichend von Abs. 1 dieses Paragraphs eine andere Frist zur Eigentumsverschaffung vereinbaren. 
  3. Befindet sich das Fahrzeug bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II z.B. aufgrund einer laufenden Finanzierung / Leasing nicht im Eigentum des Verkäufers, wird der Verkäufer spätestens mit der Übergabe des Fahrzeugs einen schriftlichen Nachweis des Sicherungsnehmers vorlegen, aus dem sich ergibt, wohin der Kaufpreis (ganz oder teilweise) zu zahlen ist, damit der Sicherungsnehmer die Zulassungsbescheinigung Teil II an den Käufer übersendet.  
  4. Der Betreiber empfiehlt dem Käufer, das ersteigerte Fahrzeug vor der Bezahlung zu überprüfen (grundsätzlich vor Ort beim Verkäufer). 
  5. Der Käufer verpflichtet sich, vor oder spätestens bei Abholung das Fahrzeug vollständig zu bezahlen. Die Zahlungsart (bar, Überweisung) vereinbaren die Parteien. Eine Bezahlung des Fahrzeugs erst nach Abholung ist ausgeschlossen. 

 

VIII. Kosten für Käufer und Verkäufer, Vermittlungsprovision, Rechnungsstellung

  1. Die Nutzung der Plattform ist für Käufer und Verkäufer grundsätzlich kostenlos.
  2. Ein Verkäufer zahlt keine Gebühren, Provisionen oder sonstige Kosten, unabhängig davon, ob sein Fahrzeug versteigert wird oder nicht. 
  3. Ein Käufer zahlt nach Zuschlagserteilung eine Provision für die Vermittlung eines Fahrzeugs an den Betreiber. Die Vermittlungsprovision beträgt 1,5 % netto (zzgl. der aktuell geltenden Umsatzsteuer) vom Zuschlagspreis. Erfüllt der Käufer die Voraussetzungen des innergemeinschaftlichen Erwerbs nach § 1a UStG, erfolgt die Rechnungslegung rein netto.
  4. Mit erfolgtem Zuschlag wird automatisch eine elektronische Rechnung generiert. Der Käufer erkennt an, dass jede Rechnung nur elektronisch bereitgestellt wird, der Käufer erhält keine Papierrechnung. Die Rechnung kann jederzeit online abgerufen werden. Der Käufer erkennt an, dass der Betreiber keine nachträglichen Rechnungs- und Kaufvertragskorrekturen aufgrund eines zwischen Verkäufer und Käufer neu verhandelten Kaufpreises für Auktionen, die bereits abgelaufen sind, durchführt. 
  5. Die Rechnung ist innerhalb von 3 Tagen nach Übernahme des gekauften Fahrzeugs zur Zahlung fällig. Verkäufer und Käufer verpflichten sich, auf Anfrage den Betreiber von der erfolgten Übergabe zu unterrichten.
  6. Der Anspruch des Betreibers auf die Zahlung der Provision durch den Käufer erlischt mit einem wirksamen Rücktritt einer der Parteien vom Vertrag. Hiervon ausgenommen ist der Rücktritt des Verkäufers vom Vertrag wegen einer schuldhaften Pflichtverletzung des Käufers. Kommt es zu einer schuldhaften Pflichtverletzung des Käufers, insbesondere zu einer versäumten Abnahme oder Bezahlung eines erworbenen Fahrzeugs über die Plattform, behält sich der Betreiber das Recht vor, die entgangene Vermittlungsprovision aus diesem Rechtsgeschäft beim Käufer in voller Höhe geltend zu machen. Der Käufer ist berechtigt, dem Betreiber einen geringeren Schaden nachzuweisen.
  7. Kommt es zu einer schuldhaften Pflichtverletzung des Verkäufers, insbesondere wenn der Verkäufer das eingestellte Fahrzeug vorzeitig, also während der Auktionslaufzeit (bis zu maximal 48 Stunden nach Beginn der Auktion) oder der Nachverhandlungsphase (bis zu 48 Stunden nach Ablauf der regulären Auktionszeit) anderweitig verkauft und damit das Fahrzeug nicht mehr an den Käufer liefern kann, behält sich der Betreiber das Recht vor, die entgangene Vermittlungsprovision aus diesem Rechtsgeschäft beim Verkäufer in voller Höhe geltend zu machen. Der Verkäufer ist berechtigt, dem Betreiber einen geringeren Schaden nachzuweisen. 

 

IX. Gewährleistung und Haftung des Verkäufers, Rücktrittsrechte

  1. Das inserierte Fahrzeug wird unter Ausschluss der Haftung für Sach- und Rechtsmängel, für Mängel an digitalen Produkten sowie an Waren mit digitalen Elementen verkauft, soweit nicht abweichend vereinbart oder in dieser Klausel hervorgehoben.
  2. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht für:
    1. ausdrücklich schriftlich erklärte Garantien des Verkäufers,
    2. Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen,
    3. Schäden wegen schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (als wesentliche Vertragspflichten werden solche Pflichten verstanden, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf), wobei die Haftung in diesem Fall der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt ist und/oder
    4. für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren.
       
  3. Käufer und Verkäufer sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn sich bei der Besichtigung bzw. Prüfung vor Ort beim Verkäufer, also bei Übergabe des Fahrzeugs, eine Abweichung der Ist-Beschaffenheit (entspricht den verbindlichen Angaben des Verkäufers aus dem Verkaufsinserat) von der Soll-Beschaffenheit (entspricht dem tatsächlichen Zustand vor Ort nach Prüfung durch den Käufer) herausstellt, für deren Beseitigung bzw. Herstellung des ordnungsgemäßen Zustands ein Aufwand erforderlich wäre, der wenigstens 1% des Verkaufspreises ausmacht und wenn die Parteien eine Einigung über einen angepassten bzw. niedrigeren Kaufpreis nicht einvernehmlich finden (in einer Nachverhandlung “vor Ort”).
  4. Der Käufer ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Verkäufer seiner Verpflichtung zur Verschaffung des Eigentums weder innerhalb der vereinbarten Frist noch innerhalb einer durch den Käufer zu setzenden angemessenen Nachfrist nachkommt.
  5. Der Verkäufer ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Käufer seiner Verpflichtung zur Abholung und Übernahme des Fahrzeuges und zur Zahlung des Kaufpreises weder innerhalb der vereinbarten Frist noch innerhalb einer durch den Verkäufer zu setzenden angemessenen Nachfrist nachkommt.

 

X. Haftung durch den Betreiber

  1. Für die inhaltliche Ausgestaltung und Rechtmäßigkeit eines Inserats haftet ausschließlich der Verkäufer.
  2. Der Betreiber haftet nicht für die Erfüllung der wechselseitigen Pflichten aus abgeschlossenen Kaufverträgen.
  3. Der Betreiber haftet den Parteien gegenüber bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit uneingeschränkt, für leichte Fahrlässigkeit jedoch nur bei der Verletzung von Kardinalpflichten (also von solchen Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des jeweiligen Vertrages erst ermöglicht haben und auf deren Einhaltung der Verkäufer bzw. Käufer oder Dritter regelmäßig vertraut und vertrauen darf). Die Haftung bei Verletzung einer solchen Kardinalpflicht ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen der Betreiber bei Vertragsabschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen.
  4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Betreibers. 
  5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen dieses Abschnitts gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Betreibers beruhen. Die Haftungsbeschränkungen gelten ebenfalls nicht, soweit der Betreiber einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit eines Fahrzeugs übernommen hat und für Ansprüche des Betreibers nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

XI. Schlussbestimmungen

  1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise nichtig sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Entsprechendes gilt für den Fall, dass sich eine Lücke in diesen AGB herausstellt. An die Stelle der nichtigen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, die rechtlich und wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieser AGB gewollt hätten, wenn sie diesen Punkt beim Abschluss des Vertrags bedacht hätten. Beruht die Nichtigkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung (z.B. der Zeit, der Frist oder eines Termins), so ist die Bestimmung mit einem dem ursprünglichen Maß am nächsten kommenden rechtlich zulässigen Maß zu vereinbaren.
  2. Diese AGB, der Vertrag über die Nutzung der Plattform sowie die zwischen Verkäufer und Käufer über die Plattform abgeschlossenen Kaufverträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Abkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht/CISG) und der Regelungen des internationalen Privatrechts.
  3. Für Streitigkeiten zwischen dem Betreiber und Nutzern ist Berlin Gerichtsstand, soweit der Nutzer nicht Verbraucher ist. Der Betreiber ist berechtigt, den Käufer auch an dessen Geschäftssitz zu verklagen. 

 

Stand 11.03.2024

Kaufvertrag (Muster)

Zwischen

[Daten / Angaben des Verkäufers]

im Folgenden „Verkäufer

und

[Daten / Angaben des Käufers]

im Folgenden „Käufer

Verkäufer und Käufer im Folgenden gemeinsam auch die „Parteien

[Datum des Zuschlags]
 

I Kaufvertrag

  1. Der Verkäufer hat auf der Plattform caravanmarkt24.de (im Folgenden „Betreiber“) sein Fahrzeug mit den verbindlichen Angaben gemäß Anlage 1 inseriert.
  2. Der Käufer hat das Fahrzeug zu einem Kauf- bzw. Zuschlagspreis in Höhe von € [Zuschlagspreis] erworben.


II Fahrzeugübergabe, Kaufpreiszahlung 

  1. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer innerhalb von 15 Tagen ab Zuschlagserteilung Eigentum am verkauften Fahrzeug zu verschaffen. Der Käufer verpflichtet sich innerhalb von 15 Tagen nach Zuschlagserteilung das gekaufte Fahrzeug selbst beim Verkäufer abzuholen oder abholen zu lassen. Die Verschaffung des Eigentums erfolgt durch die Übergabe des Fahrzeugs mit allen dazugehörigen Dokumenten, insbesondere Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II sowie allen vorhandenen Fahrzeugschlüsseln. Hat der Verkäufer bereits im Verkaufsinserat gemäß Anlage 1 eine abweichende Übergabe angegeben (mehr als 15 Tage ab Zuschlagserteilung), so gilt zur Eigentumsverschaffung diese Frist. 
  2. Die Parteien können eine abweichende Frist zur Eigentumsverschaffung vereinbaren.  
  3. Befindet sich das Fahrzeug bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II z.B. aufgrund einer laufenden Finanzierung / Leasing nicht im Eigentum des Verkäufers, wird der Verkäufer spätestens mit der Übergabe des Fahrzeugs einen schriftlichen Nachweis des Sicherungsnehmers vorlegen, aus dem sich ergibt, wohin der Kaufpreis (ganz oder teilweise) zu zahlen ist, damit der Sicherungsnehmer die Zulassungsbescheinigung Teil II an den Käufer übersendet.  
  4. Der Betreiber empfiehlt dem Käufer, das ersteigerte Fahrzeug vor der Bezahlung zu überprüfen (grundsätzlich vor Ort beim Verkäufer). 
  5. Der Käufer verpflichtet sich, vor oder spätestens bei Abholung das Fahrzeug vollständig zu bezahlen. Die Zahlungsart (bar, Überweisung) vereinbaren die Parteien. Eine Bezahlung des Fahrzeugs erst nach Abholung ist ausgeschlossen. 
  6. Soweit noch nicht durch den Verkäufer erfolgt, ist der Käufer verpflichtet, das Fahrzeug unverzüglich, spätestens 7 Werktage nach Erhalt der Zulassungsbescheinigungen Teil I und II, abzumelden.


III Gewährleistung und Haftung des Verkäufers, Rücktrittsrechte

  1. Das Fahrzeug wird unter Ausschluss der Haftung für Sach- und Rechtsmängel, für Mängel an digitalen Produkten sowie an Waren mit digitalen Elementen verkauft.
  2. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht für:
    1. ausdrücklich schriftlich erklärte Garantien des Verkäufers,
    2. Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen,
    3. Schäden wegen schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (als wesentliche Vertragspflichten werden solche Pflichten verstanden, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf), wobei die Haftung in diesem Fall der Höhe nach auf den typischer Weise vorhersehbaren Schaden begrenzt ist und/oder
    4. für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren. 
  3. Käufer und Verkäufer sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn sich bei der Besichtigung bzw. Prüfung vor Ort beim Verkäufer, also bei Übergabe des Fahrzeugs, eine Abweichung der Ist-Beschaffenheit (entspricht den verbindlichen Angaben des Verkäufers aus dem Verkaufsinserat) von der Soll-Beschaffenheit (entspricht dem tatsächlichen Zustand vor Ort nach Prüfung durch den Käufer)  herausstellt, für deren Beseitigung bzw. Herstellung des ordnungsgemäßen Zustands ein Aufwand erforderlich wäre, der wenigstens 1% des Verkaufspreises ausmacht und wenn die Parteien eine Einigung über einen angepassten bzw. niedrigeren Kaufpreis nicht einvernehmlich finden (Nachverhandlung “vor Ort”).
  4. Der Käufer ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Verkäufer seiner Verpflichtung zur Verschaffung des Eigentums weder innerhalb der vereinbarten Frist noch innerhalb einer durch den Käufer zu setzenden angemessenen Nachfrist nachkommt.
  5. Der Verkäufer ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Käufer seiner Verpflichtung zur Abholung und Übernahme des Fahrzeuges und zur Zahlung des Kaufpreises weder innerhalb der vereinbarten Frist noch innerhalb einer durch den Verkäufer zu setzenden angemessenen Nachfrist nachkommt.

 

Übergabebestätigung

  1. Der Verkäufer bestätigt, den vollständigen Kaufpreis in bar/unbar selbst oder auf ein von ihm angegebenes Konto eines Dritten erhalten zu haben.
  2. Der Käufer bestätigt, das Fahrzeug geprüft und für vertrags- und vereinbarungsgemäß befunden zu haben.
  3. Der Käufer bestätigt, alle zugehörigen bzw. verfügbaren Unterlagen und Schlüssel vom Verkäufer erhalten zu haben.
  4. Der Käufer bestätigt die Übernahme des Fahrzeugs.

 

Stand 11.03.2024